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Refresher Praxisanleitung – Berufspädagogische Fortbildung gemäß §4 PflAPrV Nach § 4 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) sind Praxisanleiter:innen seit 2020 verpflichtet, jährlich und im Umfang von 24 Stunden, ihre Kenntnisse zu vertiefen und zu erweitern. Dies soll im Rahmen von berufspädagogischen Fortbildungen erfolgen. Die Fortbildungen bauen auf den bereits erworbenen Kompetenzen auf. Vorhandene Kenntnisse sollen […]
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