1. Leitlinien
2. Ethische Fallbesprechung

 

1. Leitlinien

Die Erstellung von Leitlinien wird allgemein als wichtige Aufgabe eines KEK angesehen. Auch in der Satzung des KEK der KEM wird als Aufgabe II die Entwicklung von ethischen Leitlinien und internen Verfahrensbeschreibungen definiert. Die Mitglieder des KEK möchten in diesen Leitlinien einerseits zu wichtigen ethischen Themen eines Krankenhauses Stellung nehmen. Eine Leitlinie soll aber andererseits für jeden Mitarbeitenden der KEM „Leitschnur“ sein, an der er/sie sich orientieren und auf die er/sie sich berufen kann. Die Leitlinie dient damit der Vereinheitlichung von Vorgehensweisen an den KEM und damit als ethische Basis für den Umgang mit Patientinnen und Patienten sowie miteinander.

 

Nach welcher Methode werden Leitlinien erstellt?

Die Erstellung von Leitlinien folgt einem festgelegten Prozess. Die Mitglieder des KEK formulieren selbst oder übernehmen von Mitarbeitenden der KEM Themen, die für eine ethische Leitlinie sinnvoll erscheinen. Die Themen werden zeitlich priorisiert und anschließend an die AG Leitlinien zur Bearbeitung übergeben. Die AG Leitlinien erstellt einen Entwurf auf dem Boden bereits akzeptierter Leitlinien (z.B. von nationalen und internationalen Fachgesellschaften), der Fachliteratur zum jeweiligen Thema und gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Gesetz zum Umgang mit Patientenverfügungen). Der Entwurf wird im Plenum des KEK diskutiert, ggf. geändert und schließlich als Leitlinie verabschiedet. Die Leitlinie wird dann der Geschäftsführung der KEM vorgelegt. Nach deren Genehmigung durch die Geschäftsführung wird die Leitlinie allen Mitarbeitenden bekannt gegeben und sie ist damit für jeden Einzelnen verbindlich.

 

2. Ethische Fallbesprechung

Ziel einer ethischen Fallbesprechung ist es, betroffenen Menschen in ethischen Krisensituationen beratend zur Verfügung zu stehen. Sie findet mit all den Personen statt, die mit der Behandlung eines Patienten oder einer Patientin befasst sind, wenn es bezüglich der weiteren Behandlung Unklarheiten gibt. Sie bezieht sich auf einen konkreten Fall mit einer konkreten Fragestellung.

Die ethische Fallbesprechung soll bei der Entscheidungsfindung über die weitere Therapie bei kritisch kranken Patientinnen und Patienten in ihrer aktuellen Situation beraten. Alle an der Therapie Beteiligten wollen sicherstellen, weiterhin im Sinne des Patienten oder der Patientin zu handeln.