Die KEM-Akademie / Pflegeschule
Pflege ist
ein eigenständiger und zentraler Bereich im Gesundheitswesen. Die Grundlagen und Erkenntnisse aus
- der Pflegewissenschaft
- den Naturwissenschaften und der Medizin
- den Geistes- und Sozialwissenschaften
- Recht, Politik und Wirtschaft
werden in der Ausbildung vermittelt, um individuelle Pflege professionell zu planen, durchzuführen und zu evaluieren.
Pflege umfasst:
- Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen
- Gesundheitsförderung
- Prävention von Krankheiten und Unfällen
- Begleitung in Krisensituationen
- Mitverantwortung bei Diagnose, Therapie und Rehabilitation
- Kooperation mit allen Berufsgruppen in der Betreuung der Pflegebedürftigen und bei der Weiterentwicklung im Gesundheitswesen
- Ökonomische und ökologische Verantwortung
Die hierzu notwendigen fachlichen, personalen, methodischen, sozialen, interkulturellen und kommunikativen Kompetenzen werden in unserer Ausbildung unter Darstellung und Einübung von zahlreichen Handlungsabläufen aus der praktischen Pflege, z.B. die Körperpflege des Patienten, das Anlegen von Verbänden, die Wundversorgung, fachgerechte Verabreichung von Medikamenten und das Kontrollieren der Vitalzeichen, vermittelt.
Pflege lernen heißt:
- Aneignen von Wissensinhalten im Rahmen eines individuellen Lernprozesses
- Lernfeldkonzept und Auswahl verschiedener Lernmethoden
- Verknüpfung theoretischer und praktischer Lerneinheiten
- Selbstständiges Lernen
Weitere Infos zur Ausbildung zum Pflegefachmann/-fachfrau
Die neue ab 2020 angebotene Ausbildung als Pflegefachmann/-fachfrau dauert drei Jahre. Diese umfasst 2.100 Stunden Theorie und 2.500 Stunden Praxis. Der Ausbildungsbeginn ist jeweils der 1. August und 1. Oktober im Kalenderjahr. Nach den ersten zwei Jahren der gemeinsamen generalistischen Ausbildung gibt es die Möglichkeit einen eigenen Vertiefungsschwerpunkt festzulegen:
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
- Altenpflege
- Generalistische Pflege
- mittlerer Schulabschluss (Mittlere Reife) oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss
- Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss zusammen mit dem Nachweis:
- einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von min. zweijähriger Dauer
- einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von min. einjähriger Dauer
- einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von min. einjähriger Dauer
- einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetztes vom 4. Juli 1985 erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelfer*in
- der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung
- gesundheitliche Eignung für den Beruf
- einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
Die theoretische Ausbildung erfolgt im Blocksystem und an Studientagen. Die Wissensinhalte werden fächerübergreifend zu den Themenfeldern der Pflege unterrichtet. Aus verschiedenen Perspektiven werden die Schwerpunkte pflegerischen Handels beleuchtet und auf der Basis des problemorientierten Lernens (POL) analysiert und reflektiert.
Jeder Kurs wird über den gesamten Zeitraum individuell und persönlich von einer Kursleiterin, bzw. einem Kursleiter betreut. Dabei ist uns neben den fachlichen Aspekten die vertrauensvolle, enge Zusammenarbeit besonders wichtig.
Um Inhalte u. A. aus der Anatomie oder Geschichte der Pflege anschaulich zu vertiefen planen die Kursleiter Exkursionen, die auch den Zusammenhalt in der Kursgemeinschaft fördern. Bei anderen Aktivitäten, wie z.B. dem Essener Firmenlauf oder dem Onko-Lauf bieten wir den Auszubildenden die Möglichkeit zur Teilnahme gemeinsam mit dem Lehrerteam an.
Die praktische Ausbildung erfolgt in den präventiven, kurativen, palliativen und rehabilitativen Bereichen unserer drei Betriebsteile:
- Evang. Huyssens-Stiftung Essen-Huttrop
- Evang. Krankenhaus Essen-Werden
- Evang. Krankenhaus Essen-Steele
Der praktische Part erfolgt in stationären und ambulanten Einrichtungen unserer drei Kliniken und bei unseren Kooperationspartnern. Dabei finden der Orientierungseinsatz als erster Pflichteinsatz und der Vertiefungseinsatz jeweils in der allgemeinen Akutpflege auf den Stationen unserer Kliniken statt – unter anderem in den Fachbereichen der Chirurgie, der Inneren Medizin, Gynäkologie und Psychiatrie.
Die Auszubildenden werden in der praktischen Ausbildung von Praxisanleiterinnen und -anleitern sowie den Lehrenden begleitet. Praxisanleitung ist heute integraler und gesetzlich geforderter Bestandteil der Pflegeausbildung. Praxisanleitende besitzen eine berufspädagogische Zusatzqualifikation und schaffen in den Institutionen des Gesundheitswesens eine Verbindung zwischen theoretischer und praktischer Ausbildung. Sie unterstützen die Auszubildenden bei ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung und tragen zur Qualitätssicherung in Aus-, Fort- und Weiterbildung bei.
Die theoretische und fachpraktische Ausbildung zum / zur Gesundheits- und Krankenpfleger:in sowie die Ausbildung zum / zur Pflegefachmann und -frau wird durch das Lehrerteam geplant, durchgeführt und evaluiert. In diesem Prozess werden sie von Dozenten aus unterschiedlichen Fachgebieten und den Verwaltungsangestellten unterstützt. Unter Beachtung curricularer Vorgaben schaffen alle Mitglieder dieses Teams den Auszubildenden das Erreichen des Ausbildungsziels, die fachliche und personale Kompetenz für die selbstständige, umfassende prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen, zu ermöglichen, insbesondere durch die Begleitung und Unterstützung der Auszubildenden in ihrem persönlichen Lernprozess, der Förderung der Selbstreflexion und der Fähigkeit zum Wissenstransfer, werden die Auszubildenden hinsichtlich der Anforderung lebenslangen Lernens geförtdert.
Die Vergütung erfolgt nach tariflichen Regelungen und beträgt im
- Ausbildungsjahr: 1.340,69 € brutto / Monat
- Ausbildungsjahr: 1.402,07 € brutto / Monat
- Ausbildungsjahr: 1.503,38 € brutto / Monat
Weitere Infos zur Ausbildung zur Pflegefachassistenz
- Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung
Bewerber*innen ohne Schulabschluss können nach Genehmigung durch die zusändige Behörde zugelassen werden, wenn eine positive Eignungsprognose der Schule vorliegt. - gesundheitliche Eignung für den Beruf
- einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
Start: jährlich zum 1. April
Dauer: 1 Jahr
monatlich 1.272,14 € brutto