Besuchsregelungen an den Feiertagen
Für die kommenden Feiertage gelten an den KEM|Evang. Kliniken Essen-Mitte folgende Besuchsregelungen an allen drei Klinikstandorten:
21.12.2021, Dienstag
24.12.2021, Heiligabend (Fr.)
25.12.2021, 1. Weihnachtstag (Sa.)
26.12.2021, 2. Weihnachtstag (So.)
28.12.2021, Dienstag
31.12.2021, Silvester (Fr.)
01.01.2022, Neujahr (Sa.)
02.01.2022, Sonntag
Jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
- Die KEM | Evang. Kliniken Essen-Mitte dürfen ausschließlich über die Personensperren betreten werden.
- Außerhalb der genannten Besuchszeiten ist ein Zutritt zu den KEM I Evang. Kliniken Essen-Mitte nur mit einer Sondergenehmigung (Chefarzt, Oberarzt, Diensthabender Arzt) möglich. Die Sondergenehmigung muss vor dem Zutritt an der Personensperre des jeweiligen Betriebsteils schriftlich vorliegen.
- Ein/e BesucherIn pro PatientIn pro Tag für bis zu 60 Minuten ist zugelassen.
- Beim Betreten der KEM | Evang. Kliniken Essen-Mitte werden Sie um Angaben hinsichtlich Ihres aktuellen Gesundheitszustandes gebeten, welche Sie bitte wahrheitsgemäß beantworten.
- Falls Sie krank sind oder Kontakt zu Corona-Infizierten hatten, kommen Sie bitte nicht in die KEM | Evang. Kliniken Essen-Mitte.
- Ein Nachweis über den Status „geimpft“ (vollständig mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff gemäß RKI) oder den Status „genesen“ (> 28 Tage und < 6 Monate nach positivem PCR Nachweis auf SARS-CoV-2) muss beim Zutritt vorgelegt werden. Halten Sie zudem bitte Ihre Ausweispapiere sowie ein negatives Testergebnis eines Antigen-Schnelltests (<24 Stunden) bereit.
- Unabhängig vom Impfstatus ist auf dem Gelände und in den Räumen der KEM I Evang. Kliniken Essen-Mitte durchgehend ein Medizinischer-Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Der Besucher / die Besucherin begibt sich nach erfolgter Händedesinfektion auf direktem Wege von der Personensperre zur jeweiligen (Ziel)Station. In jedem Zimmer dürfen sich zeitgleich maximal zwei BesucherInnen aufhalten, sofern das Abstandsgebot (1,5 m) gewahrt werden kann. Für die Dauer des Besuchs haben auch die PatientInnen durchgehend einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Nach Beendigung des Besuchs begibt sich der Besucher / die Besucherin auf direktem Wege zum Ausgang.
- BesucherInnen aus „Hochinzidenzgebieten“ und „Virusvariantengebieten“ erhalten keinen Zutritt. Informationen dazu erhalten Sie hier.