Voraussetzung für die stationäre Behandlung

Bei der akutgeriatrischen stationären Behandlung führt das therapeutische Team eine „frührehabilitative“ Behandlung durch. Formal handelt es sich nicht um eine reine Rehabilitationsmaßnahme. Die Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung muss zusätzlich gegeben sein. Betroffene bedürfen in der Regel einer hausärztlichen Einweisung. Wenn Patientinnen und Patienten bereits stationär in einem anderen Krankenhaus behandelt werden, ist eine Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten bezüglich der Notwendigkeit und dem Ziel der weiteren stationären Behandlung und eines Verlegungstermins notwendig.

Checkliste für die stationäre Behandlung

Wir empfehlen Folgendes mitzubringen:

  • Befunde zurückliegender Behandlungen
  • Aktuelle Medikationsübersicht
  • Sofern vorhanden: Patientenvollmacht- und verfügung
  • Leichte Tageskleidung
  • Passendes Schuhwerk (z.B. Turnschuhe)
  • Notwendige Hilfsmittel wie z.B. Hörgerät, Brille, Rollator etc.

Jeder Patientin/jedem Patienten steht ein Schließfach für Wertgegenstände zur Verfügung.
Bitte bringen Sie keine höheren Geldsummen, wertvollen Schmuck oder ähnliches mit.

Informieren Sie sich in unserer Broschüre. (Unser Klinikflyer wird derzeit überarbeitet.)